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Die Länder und der Ruf nach Berlin

Deutschland kann stolz auf seinen Föderalismus sein. Starke Länder, starke Kommunen und ein handlungsfähiger Bund sind kein Widerspruch, sondern die Grundlage unseres Staates. Die Länder verteidigen ihre Zuständigkeiten zu Recht. Bildung, Polizei, Kultur, Natur- und Klimaschutz gehören vielfach in ihre Verantwortung. Sie wollen im Bundesrat mitentscheiden, wenn der Bund Gesetze macht, und sie wehren sich durchaus energisch gegen Eingriffe in ihre Kompetenzen.

Das ist Föderalismus: Aber es gibt eine merkwürdige Schieflage: Bei der Zuständigkeit heißt es gerne „Das ist Sache der Länder“. Bei der Finanzierung heißt es dann erstaunlich häufig „Bund, bitte übernehmen!“

Ein Blick auf die aktuellen Herausforderungen macht das deutlich. Wenn Hitzewellen kommen und Altenheime, Krankenhäuser, Kitas und öffentliche Gebäude besser geschützt werden müssen, ertönt schnell der Ruf nach einem Bundesprogramm. Dabei wäre gerade hier eine andere Schwerpunktsetzung sinnvoll.

Klimaanpassung wird in den kommenden Jahren zu einer der wichtigsten kommunalen Aufgaben werden. Begrünte Städte, Entsiegelung, Schattenplätze, Bäume, Trinkwasserangebote, Kühlung öffentlicher Gebäude und ein besserer Hitzeschutz für besonders gefährdete Menschen sind konkrete Maßnahmen, die unmittelbar vor Ort wirken.

Wenn der Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen will, wäre es deshalb durchaus sinnvoll zu prüfen, ob ein größerer Teil dieser Förderung in die Klimaanpassung und den Schutz vor den Folgen des Klimawandels fließen sollte – statt immer neue Kaufanreize zu setzen. Das gilt auch für die Förderung von Elektroautos. Natürlich ist die Elektromobilität ein wichtiger Bestandteil der Verkehrswende. Aber die Frage muss erlaubt sein, ob eine staatliche Kaufprämie für E-Autos dauerhaft die richtige Priorität setzt. Viele Menschen werden sich inzwischen auch ohne staatliche Prämie für ein Elektroauto entscheiden, weil das Angebot größer wird, die Technik sich weiterentwickelt und die Fahrzeuge für viele Käuferinnen und Käufer attraktiv geworden sind.

Wenn staatliche Fördermittel begrenzt sind, sollte deshalb stärker dort investiert werden, wo der Staat tatsächlich einen Unterschied machen kann: bei der Anpassung unserer Städte und Gemeinden an die Folgen des Klimawandels. Das wäre nicht nur Klimapolitik, sondern konkrete Vorsorge für die Menschen vor Ort. Auch bei der zunehmenden Gefahr durch Drohnen ertönt schnell der Ruf nach dem Bund. Natürlich muss der Bund dort handeln, wo seine Zuständigkeit betroffen ist. Aber bevor man nach Berlin ruft, sollte man eine andere Frage stellen:

Was können wir selbst tun?: Bei der Polizei liegt die Verantwortung ganz überwiegend bei den Ländern. Warum entwickeln die Länder nicht gemeinsam ein wirksames, möglichst einheitliches Konzept zur Drohnenabwehr? Warum werden nicht die Polizeigesetze angepasst, wo dies erforderlich ist? Warum wird nicht geprüft, welche Befugnisse Polizei, Kommunen und Betreiber kritischer Infrastruktur benötigen?

Auch bei der kritischen Infrastruktur gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Betreiber besonders gefährdeter Anlagen könnten unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet werden, ihre Einrichtungen besser gegen Drohnenangriffe zu schützen. Wo es rechtlich möglich und sinnvoll ist, könnten ihnen dafür auch bestimmte Befugnisse übertragen werden – etwa im Wege einer Beleihung und unter strenger staatlicher Kontrolle. Das wäre gelebter Föderalismus: Verantwortung übernehmen, eigene Lösungen entwickeln und nicht darauf warten, dass der Bund alles regelt und bezahlt.

Gerade die Kommunen erleben die Folgen dieser Entwicklung täglich. Sie sollen vor Ort immer mehr Aufgaben bewältigen, verfügen aber häufig nicht über die notwendigen finanziellen und rechtlichen Spielräume. Gleichzeitig erleben sie, dass Bund und Länder ihre jeweiligen Zuständigkeiten verteidigen – und bei der praktischen Umsetzung gerne auf die andere Ebene verweisen. Das kann auf Dauer nicht funktionieren.

Föderalismus darf keine Einbahnstraße sein. Wer Zuständigkeiten beansprucht, muss auch bereit sein, die damit verbundene Verantwortung zu tragen. Wer Länderkompetenzen verteidigt, muss Länderkompetenzen auch nutzen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, den Bund aus seiner Verantwortung zu entlassen. Deutschland braucht einen handlungsfähigen Bund – gerade bei Fragen der äußeren und inneren Sicherheit, der kritischen Infrastruktur und der nationalen Krisenvorsorge.

Aber ein handlungsfähiger Bund braucht ebenso handlungsfähige Länder. Und genau hier liegt die eigentliche Bewährungsprobe unseres Föderalismus: Nicht darin, möglichst laut zusätzliche Bundesmittel zu fordern oder sich gegen jede Einmischung des Bundes zu wehren. Sondern darin, die eigenen Möglichkeiten auszuschöpfen und Probleme dort zu lösen, wo die Verantwortung liegt. Der Föderalismus wird nicht dadurch stark, dass die Länder ständig nach Berlin rufen. Er wird stark, wenn Länder und Kommunen sagen: Das ist unsere Aufgabe – und wir kümmern uns darum.

Das wäre ein starkes Signal für die Bürgerinnen und Bürger. Und vielleicht auch eine ganz neue Erfahrung in Deutschland: Nicht immer zuerst fragen, was der Bund tun kann – sondern was wir selbst tun können. (Gerd Landsberg)

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