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ZMI-Newsletter vom 5.5.2024 – Verfassungstreue von Wahlbeamt:innen

 

Im Z-M-I, dem Zehn-Minuten-Internet Newsletter berichten Franz-Reinhard Habbel und Gerd Landsberg jeden Sonntag über interessante Links (Verfassungstreue von kommunalen Wahlbeamt:innen) aus dem Internet für Bürgermeister:innen und Kommunalpolitiker:innen. 

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Verfassungstreue von kommunalen Wahlbeamt:innen: Möglichkeiten der Extremistenabwehr nutzen

Im Jahre 2024 finden in zahlreichen Bundesländern Kommunalwahlen statt (Thüringen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt). Gleichzeitig wird der öffentliche Diskurs stark von Extremismus und Verfassungsfeindlichkeit geprägt. Und das ist natürlich auch Thema in Bezug auf die anstehenden Kommunalwahlen.

Es gibt klare gesetzliche Anforderungen – in allen Bundesländern – an Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Landrats, des Bürgermeisters oder des Ortsvorstehers. Als kommunale Wahlbeamte müssen die Personen unter anderem die Gewähr für das jederzeitige Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gewährleisten.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 22.05.1975 – 2 BvL 13/73) ausgeführt: „Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, dass er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bewährt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, dass der Beamte Partei für ihn ergreift.“

Diese Vorgaben sind schon bei der Prüfung der Wahlvorschläge, aber erst recht nach einer Wahl und vor einer möglichen Ernennung zu prüfen.

Die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber die Gewähr der Verfassungstreue bietet, ist anhand von Umständen zu beurteilen, die von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, ernste Besorgnis an der künftigen Erfüllung der Verfassungstreuepflicht zu begründen. Wer also zum Beispiel einen Ausweis oder Pass der Bundesrepublik Deutschland verweigert und sich als Reichsbürger sieht, würde das Kriterium der Verfassungstreue sicher nicht erfüllen. Auch andere objektive Anhaltspunkte für das Fehlen der Verfassungstreue können sein: eigene Veröffentlichungen (zum Beispiel Flugblätter, Zeitungsanzeigen oder Abhandlungen mit verfassungsfeindlichen Aussagen oder einer verfassungsfeindlichen Zielrichtung). Auch die Teilnahme an Demonstrationen oder sonstigen Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen kommen Betracht.

Die Mitgliedschaft in einer Partei oder Wählergruppe, die programmatisch der verfassungsmäßigen Ordnung entgegensteht, reicht alleine nicht.

Diese Möglichkeiten der Extremistenabwehr sollten – auch wenn es im Einzelfall schwierig ist und immer zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen wird – konsequent genutzt werden. Es gehört zum Bekenntnis der wehrhaften Demokratie, dass wir die rechtlichen Möglichkeiten der Extremistenabwehr ausschöpfen.

(Gerd Landsberg)

Stadt Münster bereitet Neuauflage des Grünen Schuldscheins vor

Nach der erfolgreichen Marktplatzierung im Jahr 2022 bereitet die Stadtverwaltung nun eine Neuauflage ihres Grünen Schuldscheins („Green Bond“) zur Finanzierung von nachhaltig und sozial ausgerichteten Investitionsmaßnahmen als einen weiteren Beitrag zur städtischen Nachhaltigkeitsstrategie vor.

ZMI-Dokument: Verkehrsministerkonferenz zur Einnahmeaufteilung im Deutschlandticket

Die Sonderverkehrsministerkonferenz hat am 29.April 2024 einen Beschluss zur Einnahmeaufteilung im Deutschlandticket gefasst. Nachstehend der Beschluss im Wortlaut:

„Einnahmeaufteilung im Deutschlandticket

1. Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den mündlichen und den schriftlichen Bericht des Vorsitzlandes zur Kenntnis.

2. Die Verkehrsministerkonferenz bekräftigt den Beschluss des Koordinierungsrats zum Deutschlandticket zum „Leipziger Modellansatz“ vom 20. März 2023, mit dem sich Bund und Länder in Abstimmung mit der Branche auf die Anwendung eines deutschlandweit einheitlichen Verfahrens zur Verteilung der Tarifeinnahmen aus dem Deutschlandticket verständigt haben. Das System zur Einnahmeaufteilung soll in drei Stufen angewendet werden, wobei die Stufe 1 im Jahr 2023, die Stufe 2 in den Jahren 2024 und 2025 und die Stufe 3 ab dem Jahr 2026 zur Anwendung kommen soll.

3. Die Verkehrsministerkonferenz stellt fest, dass bisher seitens Ländern und Branche die notwendigen technischen, organisatorischen und juristischen Grundlagen für die Anwendung der nächsten Stufen ab Januar 2024 noch nicht geschaffen werden konnten.

4. Die Verkehrsministerkonferenz hält es daher für erforderlich, dass der „Leipziger Modellansatz“ nach Maßgabe der folgenden Eckpunkte ergänzt wird, um die Erlösaufteilung in der Branche in den Jahren 2023 und 2024 sachgerecht zu ermöglichen:

a)  Um Verwerfungen bei der Anwendung der Stufe 1 der Einnahmenaufteilung im Jahr 2023 zu vermeiden, sollen die die Soll-Einnahmen überschießenden Ist- Einnahmen des Deutschlandtarifverbundes (DTVG) nach dem Wohnortprinzip verteilt werden.

b)  Das für das Jahr 2024 vorgesehene Verfahren des „Leipziger Modells“ soll im Ergebnis so weit wie möglich zur Anwendung kommen.

–  Um das mit der Stufe 2 gewollte Ergebnis für die Länderverteilung zu erreichen, wird die DTVG gebeten, den nach Beschluss des Koordinierungs- rats zum Deutschlandticket vom 20. März 2023 angestrebten Zielzustand über die Einnahmeaufteilung herzustellen (Anwendung Wohnortprinzip mit Balancefaktor für touristische Verkehre und Transit), um auf diese Weise eine möglichst angemessene Vorab-Verteilung auf die Länder und damit Reduzierung des notwendigen Ausgleichs zwischen den Ländern zu bewerkstelligen.

–  Der im Jahr 2024 nach Stufe 2 zu berücksichtigende Balancefaktor sieht vor, dass jedes Land 3 Prozent der ihm über die Wohnort-Postleitzahlen der Deutschlandticket-Kunden zustehenden Einnahmen für die Verteilung über den Balancemechanismus zur Verfügung stellt, um Ausgleiche für die Nutzung von Deutschlandtickets außerhalb des Wohnortbundeslandes abzubilden. Die Zuscheidung der erzielten Einnahmen beim Deutschland- semesterticket im Vollsolidarmodell erfolgt dagegen nach dem Hochschul-standort.

5. Die Verkehrsministerkonferenz erwartet, dass über den Koordinierungsrat branchenseitig bis spätestens zum 1. Januar 2025 die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die vollständige und regelhafte Anwendung der Stufe 2 geschaffen werden.

6. Die Verkehrsministerkonferenz unterstreicht, dass die Einnahmeaufteilung ab dem Jahr 2026 gemäß Stufe 3 durch ein grundsätzlich nachfrageorientiertes System erfolgen soll. Der Koordinierungsrat wird beauftragt, transparent und unter Beteiligung der Branche einen Verteilmechanismus bis auf die Ebene der Länder zu entwickeln und der Verkehrsministerkonferenz spätestens auf ihrer Sitzung im Herbst vorzulegen. Die Länder sichern zu, parallel vor Ort geeignete Verfahren zur Weiterleitung umzusetzen.

7. In Bezug auf die Finanzierung des Deutschlandtickets in den Jahren 2023 bis 2025 geht die Verkehrsministerkonferenz davon aus, dass die vom Bund im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vom 6. November 2023 zugesagte Überjährigkeit der Verwendung von im Jahr 2023 nicht in Anspruch genommener Mittel auf das Jahr 2024 schnellstmöglich umgesetzt wird. Sie erwartet, dass der Bund unverzüglich die erforderliche Änderung des Regionalisierungs- gesetzes zur Übertragung der Restmittel 2023 auf das Jahr 2024 vornimmt und diese Überjährigkeit der Mittelverwendung auf den Gesamtzeitraum2023 bis 2025 ausdehnt.


Ohne Reform der Schuldenbremse geht es nicht

Die Situation in Deutschland ist dramatisch. Die Infrastruktur verfällt zunehmend, allein bei den Kommunen beträgt der Investitionsbedarf 166 Mrd € . Viele Schulen sind eher Baracken als Kathedralen der Bildung. Der desolate Zustand von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Schienenwegen ist längst eine enorme Belastung für die Wirtschaft und ein Ärgernis für die Menschen .

Gleichzeitig herrscht Krieg in Europa. Russland setzt auf gnadenlose Aggression und droht dem Westen . Längst hat Russland auf Kriegswirtschaft umgestellt und produziert deutlich mehr als der Krieg gegen die Ukraine erfordert . Zu Recht fordert der Verteidigungsminister: wir müssen wieder auf Abschreckung setzen, die Bundeswehr muss kriegstauglich werden , gerechter Frieden bedeutet Frieden in Freiheit. Parallel dazu nehmen Spionage  und hybride Angriffe auf Deutschland zu. Wir sind zwar nicht im Krieg aber eben auch nicht in einem echten Frieden.

Die politische Antwort auf diese Herausforderungen müssen schnelle und nachhaltige Investitionen sein. Mit Sonntagsreden: Einfrieren der Konflikte, Forderung nach Einhaltung der Menschrechte, weniger Arbeit aber mehr Geld für alle, großen Ankündigungen wie das Leben demnächst besser wird, löst man keine Probleme. Im Gegenteil: die Bürgerinnen und Bürger erwarten Lösungen vor Ort – wo es oftmals am Notwendigsten fehlt – und klare Signale für die Zukunft.

Die Herausfordernden sind mit den allgemeinen Haushaltsmitteln nicht zu lösen.

„Deshalb muss die Schuldenbremse jetzt reformiert, aber eben nicht abgeschafft werden. Anderenfalls verspielen wir die Zukunft und vielleicht sogar unsere Freiheit.“

Investitionen in Infrastruktur und Bundeswehr aber auch für die innere Sicherheit (zb . Katastrophenschutz) sollten ermöglicht werden. Das wäre auch ein wichtiges Signal für die schwache Wirtschaft, die auf Aufträge wartet . Wichtiger noch , es wäre ein Hoffnungssignal für die Menschen vor Ort. Die Reform sollte klar Regeln aufstellen:, Keine Abschaffung, sondern Reform der Schuldenbremse  , ausschließliche Geltung für Investitionen, nicht für soziale Leistungen, Moratorium für neue oder erweiterte soziale Leistungen, Beschleunigungsgesetz für die notwendigen Investitionen, Befristung der Reform auf 6 Jahre mit Erfolgskontrolle .

Da Deutschland die niedrigste Verschuldung aller G7 Staaten hat , wäre das Risiko überschaubar. Zwar sind die Schulden von heute die Steuererhöhungen von morgen, aber der Verfall der Wirtschaft ,  der mögliche Verlust  unserer Freiheit und die zunehmende Spaltung der Gesellschaft könnten das Ende unserer Demokratie bedeuten.(Gerd Landsberg) 



Bayern setzt sich für starke Bundeswehr ein

Die Bayerische Staatsregierung bringt ein „Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ auf den Weg, um optimale Rahmenbedingungen für Bundeswehr, Soldatinnen und Soldaten sowie Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sicherzustellen.

Studie „Management und kommunale Performance“. Eine empirische Untersuchung deutscher Kommunen

Eine wirksame kommunale Steuerung ist eine zentrale Herausforderung für die Kommunalverwaltungen. Um sie instrumentell zu unterstützen, können Kommunen auf verschiedene Managementmethoden zurückgreifen. Wissenschaftler der Universitäten Hamburg und Regensburg sowie der Ludwig-Maximilians-Universität München und der KGSt haben in einer datengestützten Studie untersucht, welche Steuerungsmethoden in Kommunen eingesetzt werden und welchen Beitrag diese zur kommunalen Leistungsfähigkeit leisten.

Bezahlkarten für Asylbewerber: Sicherheitsexperten finden Schwachstellen und Tracker 

Der Bundesrat hat der Regelung von Bezahlkarten für Asylbewerber zugestimmt. Die damit verknüpften Apps scheinen jedoch hastig programmiert worden zu sein.

Städtetag warnt bei Bezahlkarte vor Flickenteppich

Der Deutsche Städtetag hat die Bundesländer bei der Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge zu einheitlichen Standards aufgerufen und eine Pflicht für Kommunen gefordert.

E-Auto-Ladestationen: Wenn der Strom aus dem Bordstein kommt

Die neuen Ladebordsteine sind fast unsichtbar – sie werden in den Bürgersteig integriert. Das Pilotprojekt wird an fünf Standorten in Köln und im ländlichen Nörvenich getestet.

Bundesrat macht Weg für einheitliche Ladekabel frei

Fast jeder hat zu Hause eine Schublade mit ausgedienten Netzteilen und Ladekabeln. Solche Ansammlungen von Elektronikschrott soll es künftig nicht mehr geben.

Registermodernisierung: Landkarte online

Die erste Version der Registerlandkarte ist online. Das teilte das Bundesverwaltungsamt (BVA) am Montag mit. Die Landkarte soll eine Übersicht über die bestehenden Register in Deutschland bieten und mehr Transparenz schaffen. In der deutschen Verwaltung gibt es etwa 288 Registertypen. Die Register werden dabei oft dezentral geführt, allein im Meldewesen gibt es 5.500 verantwortliche Stellen.

Automatisierte Ampel in Hamm: Eine KI zeigt Rot#

Im nordrhein-westfälischen Hamm hilft künstliche Intelligenz bei der Verkehrsregelung. Doch eine KI-Ampel zeigt Autofahrern immer wieder grundlos Dauerrot. Was läuft da schief beim Vorzeigeprojekt?

Digitalisierung in den Kommunen

Was ist in den letzten 40 Jahren passiert? Wie wird es weitergehen? Was braucht es, um die Digitalisierung bei den Kommunen weiter voranzutreiben? Unter anderem „Mut zum Wandel“ und eine „Allianz von Willigen“, Franz-Reinhard Habbel sprach bei Hashtag#aufeinenespresso mit Dirk Arendt, über den Weg von der Lochkarte zur KI.

Neues aus den Kommunalen Spitzenverbänden

DST: „Jetzt sind die Länder am Zug“

DStGB: Stadt und Gemeinde digital

GStBRLP: Ökologisch vorbildlich warm baden

GStBT: Verfassungsreform gibt Kommunen mehr Finanzierungssicherheit

SSG: Kooperationsvereinbarung zwischen dem italienischen Kommunalverband Associazione Nazionale Comuni Italiani Lazio und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag unterzeichnet

SHGT: Erfolgreiches Pilotprojekt in Nordfriesland

StGTMV: Pflege in M-V:

Kopf der Woche: Lars Hoppmann ist neuer geschäftsführender Vorstand von VITAKO

Buch der Woche: Lückenleben- Mein Mann, der Alzheimer, die Konventionen und ich

Vom Umgang mit einem unheilbar Kranken in der Familie und den Erwartungen von außen, die das Leid noch schlimmer machen. Fünf Jahre hat Katrin Seyfert ihren Mann durch seine Alzheimer-Erkrankung begleitet. Anfang 50 war er, als er die Diagnose bekam, Arzt und Vater von fünf Kindern. Sie hat den Familienalltag organisiert, die Finanzen, den Pflegedienst. Schließlich die Beerdigung. Schonungslos offen und brutal ehrlich erzählt sie davon, wie es ist, wenn der Partner allmählich seine Sprache und damit seine Identität verliert. Wie sie mit der Rolle hadert, die ihr erst als pflegende Ehefrau, dann als Witwe zugeschrieben wird. Und wie sie ihren eigenen Weg findet, sich mit der Lücke, die ihr Mann hinterlassen hat, zu arrangieren. Das Leben schlug zu, mit ihren Texten schlägt sie zurück: gegen die Konventionen, gegen die Tabus, gegen die Selbstverleugnung.

+++Bitte denken Sie beim Erwerb von Büchern auch an den örtlichen Buchhandel+++

Zahl der Woche: 34,4 % mehr als 2019 mussten Verbraucherinnen und Verbraucher 2023 für Brot und Brötchen zahlen (Quelle destatis)

Tweet der Woche: Stadt Düsseldorf

Erlebt die Düsseldorfer Rheingeschichten mal anders : Mit dem #Smartphone könnt ihr jetzt Video- und Audiorundgänge im und rund um den Schlossturm machen. Das @SchiffimSchloss bietet euch mit QR-Codes exklusive Informationen.

Zu guter Letzt: 50 Jahre Punkte in Flensburg: Dreiviertel der Punktesammler sind Männer

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.

Ihr Franz-Reinhard Habbel

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Nachrichten und Kommentare zur Modernisierung und Digitalisierung des Public Sectors. Pointiert – Informativ – der Zukunft gewidmet. Wir müssen unsere politischen Strukturen reformieren.