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IT-Planungsrat stellt Ampel auf Grün für integriertes Flüchtlingsmanagement

Der IT-Planungsrat hat sich in seiner Sondersitzung am 30. November 2015 mit der Digitalisierung des Asylverfahrens beschäftigt. Ziel des digitalisierten Asylverfahrens ist u.a. die Beschleunigung der Verfahren, der schnellere Zugang zu allen erforderlichen Integrationsmaßnahmen bei Flüchtlingen die eine Bleibeperspektive haben, die Vermeidung von Mehrfacherhebungen und die Verhinderung des Leistungsmissbrauchs.

Die Flüchtlinge werden zunächst im Registrierungssystem eindeutig erfasst. Alle Behörden auf Bundes- und Landesebene, die Erstkontakt zu Flüchtlingen haben (z.B. in Erstaufnahmeeinrichtungen oder durch die Bundespolizei unmittelbar an der Grenze). Die Übergabe der erfassten Stammdaten erfolgt an das Datenbank System MARiS beim BAMF. Von dort gibt es einen automatisierten Abgleich mit dem Ausländerzentralregister (AZR) auf das die Kommunen bereits zugreifen können. Aus dem Ausländerzentralregister werden die Daten für die Melderegister der Kommunen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Registrierungsprozesses werden beim BAMF weitere Daten, wie zum Beispiel Ausbildungsmerkmale des Flüchtlings, erfasst und validiert. Diese sollen dann auch im AZR gespeichert werden und den Kommunen zur Verfügung stehen. An der Automatisierung des Vorganges wird gearbeitet. Mittel- bis langfristig ist also das AZR das alleinige Kerndatensystem aus dem alle Folgesysteme die Kerndaten abrufen können. Die Datenabfrage aus dem Kerndatensystem erfolgt mittels eindeutiger Identifikationsnummer.
Zeitplan. Der Gesetzentwurf wird am 9. Dezember im Bundeskabinett beraten. Das Gesetz soll am 1. Februar 2016 Inkrafttreten. Anfang Januar ist eine Pilotierung mit Echtdaten vorgesehen. Der Roll out ist für Mitte Februar 2016 geplant. In 3-4 Monaten soll dann eine flächendecke Nutzung möglich sein. Parallel zu dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren werden weitere Anforderungen an die Kerndatenbank gesammelt und anschließend auf rechtliche Regelungen und technische Erfordernisse hin geprüft. Das Gesetz soll dann zu einem späteren Zeitpunkt novelliert werden.
Für die Umsetzung des aktuellen Verfahren hat der IT-Planungsrat das Koordinierungsprojekt „Digitalisierung des Asylverfahrens zwischen Bund und Ländern“ beschlossen. In dem Projekt sind auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten.
In der Sitzung des IT Planungsrat es ist noch einmal darauf hingewiesen worden, bereits in dem jetzt zu verabschiedenden Gesetz die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen so zu erweitern, dass der Zugriff auf die Datenbestände auch durch verschiedene Behörden möglich ist.
Nach der Registrierung erhalten die Flüchtlinge einen Ankunftsnachweis. Der Ausweis gilt als Zugangsschlüssel für die zentrale Datenbank und für jegliche Leistungsgewährung durch Behörden. Das gilt auch für Sachleistungen. Der Ausweis ist drei Monate gültig und kann einmal verlängert werden. Ausgestellt wird der Ankunftsausweis erst in der Zielaufnahmeeinrichtung des Flüchtlings. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass er diese Einrichtung auch wirklich aufsucht. Ohne Ausweis gibt es keine Leistungen. Der Ausweis wird ein Lichtbild und einen Barcode erhalten. Mit üblichen Lesescanner kann der Code ausgelesen werden. Er enthält nehmen den Stammdaten auch die AZR-Identifikationsnummer.
Unterstellt, dass sowohl das Gesetzgebungsverfahren in dem vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen werden kann und keine technischen Probleme besonderer Art auftreten, kann der Zeitplan eingehalten werden. Das Verfahren wäre ein erster Schritt zu einer besseren Zusammenarbeit von Behörden verschiedener Ebenen untereinander und ein richtiger Schritt zu einem integrierten Identitätsmanagement für Flüchtlinge.

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