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Reform des Länderfinanzausgleichs: guter Tag auch für die Digitalisierung

Die wohl wichtigste Reformentscheidung in dieser Legislaturperiode ist gefallen. Die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ist unter Dach und Fach. Ab 2020 wird der Bund jährliche Ausgleichszahlungen von 9,524 Milliarden € den Ländern überweisen. Dafür erhält er im Gegenzug auch mehr Kompetenzen. Neben einer neuen Bundesgesellschaft zur Planung des Fernstraßennetzes wird es auch eine Lockerung des Kooperationsverbotes im Bereich Bildung geben, sowie mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich Digitalisierung.
 

In Deutschland soll nach dem Vorbild von Estland ein digitales Bürgerportal geschaffen werden

Die Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung werden für alle Bürger/innen und die Wirtschaft über ein vom Bund errichtetes zentrales Bürgerportal erreichbar gemacht, über das auch die Länder ihre online Dienstleistungen bereitzustellen haben. Zur Erhöhung der onlinefähigen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung wird beim IT-Planungsrat für die Weiterentwicklung der IT-Verfahren ein Budget bereitgestellt.
Der Bund wird in Kürze ein Open Data Gesetz für seinen Kompetenzbereich vorlegen. Die Länder werden in ihrer Zuständigkeit – soweit noch nicht geschehen – ebenfalls Open Data Gesetze erlassen und dabei das Ziel verfolgen, in Anlehnung an die Bundesregelung bundesweit vergleichbare Standards für den Zugang zu öffentlichen Datenpools zu erreichen.
Die Daten im Bürgerportal sollen bundesweit zur Verfügung stehen. Wechselt ein Bürger den Wohnort, soll er im System des neuen Wohnortes seine Daten finden.

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