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Noch kleine Klarheit beim freien WLAN in Städten

Foto: https://flic.kr/p/iaH2E Raul Lieberwirth
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Am 3.12.2015 hat sich der Bundestag in erster Lesung mit den Änderungen des Telemediengesetzes befasst. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde zur weiteren Beratung an die einschlägigen Ausschüsse überwiesen. Die Abgeordneten sehen noch einen intensiven Beratungsbedarf. Konkret geht es insbesondere um die Frage der Störerhaltung.

Bei der Störerhaltung werden für eine Rechtsverletzung durch die Nutzer die Betreiber des Dienstes in Anspruch genommen. Dies kann beispielsweise zutreffen, wenn ein unerlaubter Download eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels deshalb durchgeführt werden kann, weil das dafür genutzte WLAN unzureichend verschlüsselt wurde. In diesem Fall haftet der WLAN-Betreiber als „Störer“.
Die Vertreter der CDU/CSU Fraktion stellten insbesondere den Schutz der Urheberrechte in den Vordergrund. „Die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs, offene WLAN-Netze zu fördern, ist gut und verdient Anerkennung. Grundsätzlich besteht aber noch Klärungsbedarf, da viele Konflikte nicht gelöst werden. Da müssen wir nacharbeiten. Eine praktikable Handhabung, Datensicherheit und der Schutz von Urheberrechten müssen in Einklang gebracht werden. Auch müssen wir bereits getätigte Investitionen unserer Wirtschaft in WLAN-Systeme schützen. Die jetzt geplanten Änderungen würden einen Mehraufwand bedeuten.
Ebenso muss der Zugriff von Sicherheitsbehörden bei Ermittlungen gewährleistet sein, erklärte der CDU-Abgeordnete Axel Knoerig. Nach Auffassung des SPD-Abgeordneten Marcus Held  muss die WLAN-Störerhaftung in Deutschland endlich abgeschafft werden. Auch der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil sieht noch erheblichen Änderungsbedarf des Gesetzentwurfes. Klingbeil wörtlich: „Wir haben nun im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, den Gesetzentwurf an den entscheidenden Stellschrauben zu überarbeiten, um im Ergebnis das Ziel, mehr freies WLAN in Deutschland zu ermöglichen und Rechtssicherheit für alle WLAN-Anbieter zu schaffen, tatsächlich zu erreichen….Wir wollen im parlamentarischen Verfahren die bestehenden Hürden bei der Haftungsfreistellung für WLAN-Betreiber abbauen, deutlich mehr freie WLAN-Zugänge im öffentlichen Raum ermöglichen und alle WLAN-Anbieter, auch die zahlreichen Freifunk-Initiativen, zweifelsfrei absichern“. Klingbeil erklärte weiter, dass es endlich auch in Deutschland eine Selbstverständlichkeit werden müsse, dass in öffentlichen Einrichtungen wie Ämtern, Bibliotheken, Universitäten oder Schulen aber auch in Restaurants, Cafés, Praxen, Flughäfen oder Ladenzeilen ein öffentlicher Zugang zum Netz möglich ist.
Kritik an dem Gesetzentwurf kam auch von den GRÜNEN. So sagte der Abgeordnete Konstantin von Notz, dass eine steigende Verbreitung von Netzanbindungen durch Privatpersonen und Freifunkinitiativen, die ihren Anschluss bereitwillig mit andern teilen, durch die neuen Regelungen blockiert werden. Die zweite und dritte Lesung wird im kommenden Jahr stattfinden.

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