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Merkel: Der Soli soll bleiben

DStGB Redakteurin interviewt die Bundeskanzlerin in ihrem wöchentlichen Video-Podcast
Viedo-Podcast BK
Den Solidaritätszuschlag wird es auch nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 geben. Man sei auf jeden Fall auf die Einnahmen angewiesen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem jüngsten Video-Podcast der Redakteurin der Zeitschrift Stadt und Gemeinde interaktiv, Janina Salden, vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Notwendig sei die Beibehaltung auch wegen der Aufgaben in den strukturschwachen Regionen der alten Länder. Es gebe nicht nur Aufgaben in den neuen Ländern.
Auf die Frage nach der künftigen Flüchtlingspolitik sagte die Bundeskanzlerin, dass jeder Flüchtling und Asylbewerber ein Anspruch auf eine vernünftige Behandlung habe. Damit seien erhebliche zusätzliche Belastungen verbunden, insbesondere für die Kommunen. Was die Wohnsituation betrifft, werde der Bund den Ländern und Kommunen kostenlos Bundeswehrliegenschaften zur Verfügung stellen, wo immer das möglich sei. Sie wies darauf hin, dass der Bund für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen werde.
Was die Breitbandinfrastruktur betrifft, sagte die Bundeskanzlerin gegenüber der DStGB-Redakteurin Janina Salden, dass in den ländlichen Räumen noch erhebliche Versorgungslücken bestünden. Die Bundesregierung möchte bis 2018 jedem Haushalt einen Anschluss von mindestens 50 Mbit pro Sekunde zur Verfügung stellen. Mit den Erlösen aus der Versteigerung bestimmter Frequenzbereiche – 700 Megahertz – soll besonders der Breitbandausbau auch in den ländlichen Bereichen gefördert werden. „Ich glaube, das wird ein ganz wichtiger Schritt sein“, sagte sie. Einigung hierüber soll auf der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten am 11. Dezember 2014 erzielt werden.
Gesprächsthema im Interview war auch die im Koalitionsvertrag festgelegt Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro. Auf die entsprechende Frage, wie das Geld bei den Kommunen ankommt, antwortete Frau Merkel: „Wir haben in den letzten Jahren die Gemeinden und Städte bereits entlastet – bezüglich der Grundsicherung. Die hat der Bund voll übernommen. Wir geben im Augenblick, in diesem Jahr und auch in den nächsten beiden Jahren, je eine Milliarde Euro an die Kommunen. Und wir haben gesagt: Ab 2018 wollen wir fünf Milliarden Euro geben, und im Zusammenhang damit auch das Teilhabegesetz – ein Bundesgesetz – verabschieden. Hier sind die Arbeiten noch in vollem Gange. Deshalb kann man heute auch noch nicht genau sagen: Wie bekommen die Kommunen das Geld? Aber wir haben uns verpflichtet, dass auf jeden Fall die Kommunen dann ab 2018 um noch einmal deutlich mehr, nämlich um fünf Milliarden Euro entlastet werden“.
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