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Künftig kostenfreie Volltextsuche bei recht.nrw.de

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Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Sternberg teilte die Landesregierung NRW jetzt mit, dass angesichts der Open.NRW-Strategie auf die Erhebung einer Gebühr für die Volltextrecherche künftig verzichtet wird. Die Gebühren liegen bisher jährlich unter 200 Euro. Sternberg hatte die bisherige Praxis kritisiert.
Er wies darauf hin, dass Besucher der Webseite auf der Startseite ein Suchfeld finden, wie man es von gängigen Suchmaschinen her kennt. Anders als man es bei einer Suchmaschine erwartet, ist aber eine Volltextsuche im gesamten Normenbestand nur für angemeldete Benutzer gegen eine Gebühr von 50 Cent je Anfrage möglich. Ohne Anmeldung werden bei einer Suche im angebotenen Suchfeld nur solche Begriffe gefunden, die in den Überschriften von Gesetzen und Paragraphen enthalten sind. Diese Einschränkung, die auf der Internetseite erst bei sorgfältigem Lesen der Eingangs-und der Hilfeseite erkennbar ist, werden die wenigsten Besucher der Webseite erwarten und sich auf die ausgegeben Rechercheergebnisse verlassen. Dies umso mehr, als bei den Suchergebnissen auch Treffer im Volltext der gefundenen Norm markiert sind, die allerdings nur deshalb angezeigt werden, weil der eingegebene Suchbegriff auch in einer Paragraphenüberschrift erscheint. So wird der Eindruck einer tatsächlich nicht durchgeführten Volltextrecherche erweckt. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass wichtige Bestimmungen übersehen werden mit möglicherweise unangenehmen rechtlichen Konsequenzen.

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