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Grundsatzurteil zu Arbeitszeiten: Sonntagsöffnungen von Bibliotheken rücken in weite Ferne

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Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass eine Beschäftigung von Arbeitnehmern u.a. in Büchereien an Sonn- und Feiertagen nicht erforderlich sei, um besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken, gleichwohl aber die Wettannahmen z.B. bei Pferderennen als zulässig erklärt.
Damit rücken Überlegungen, öffentliche Büchereien an Sonntagen zu öffnen, in weite Ferne. Das ist bedauerlich, denn gerade Bibliotheken befinden sich angesichts neuer Herausforderungen durch die Digitalisierung im Umbruch und könnten, ähnlich wie Museen, auch an Wochenenden, zur Belebung von Innenstädten im Sinne kultureller Angebote beitragen. Niemand käme auf die Idee, die Öffnung von Museen am Sonntag zu verbieten. Auch moderne Bibliotheken sind längst keine Orte mehr, wo man nur Bücher ausleiht, sondern wie Museen Einrichtungen der kulturellen Bildung.
Bekräftigt wird die Entscheidung des Gerichtes durch die Aussage von Bernhard Scheiderich von Verdi „Wir brauchen Polizei, Feuerwehr und Krankenhäuser. Aber wir brauchen keine telefonische Bestellannahme, keine sonntags geöffneten Büchereien und keine Wettannahmestellen“.
 
Die Digitalisierung mit ihren neuen technischen Kommunikationsmöglichkeiten machen Büchereien zu Hotspots des Wissens und der Begegnung im öffentlichen Raum. Neubauten in Aarhus, Birmingham und Stuttgart bestätigen diese Entwicklung. Damit sind neue Chancen verbunden, lokale Kommunikationsorte zu schaffen, die Gemeinschaften und das Zusammenleben fördern. Solche Entwicklungen werden durch das Urteil leider erschwert. Das ist bedauerlich.

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