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CDU will weg vom Vater Staat hin zum BürgerStaat

Auch der DStB fordert den Wandel vom Vater Staat zum Bürgerstaat Grafik: DStGB
Auch der DStGB fordert den Wandel vom Vater Staat zum Bürgerstaat Grafik: DStGB

„Durch die zunehmende Vernetzung aller Lebensbereiche verändert sich auch das Verständnis von der Rolle des Staates weiter. Der Staat ist nicht nur Ordnungshüter, sondern muss noch stärker auch Dienstleister für die Bürger sein: Vom „Vater Staat“ zum „BürgerStaat”, heißt es im Bericht der Kommission „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“ der CDU. Eingefordert wird mehr Aufmerksamkeit für die Digitalisierung der Verwaltung und der Justiz. Auf nationaler Ebene und auf Länderebene gibt es noch viel Nachholbedarf beim Thema e-Government.
In Anlehnung an die „Plattform Digitales Österreich“ soll eine „Bundesagentur Digitales Deutschland“ im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes ins Leben gerufen werden. Eine solche Bundesagentur soll als Steuerungszentrum für die Umsetzung aller E-Government-Agenden und Open Data-Aktivitäten in Deutschland fungieren. Sie soll hierbei den Ausbau des E-Government planen, koordinieren und implementieren. Die Bundesagentur ist gegenüber staatlichen Behörden weisungsbefugt. Ein wichtiger Bestandteil der „Bundesagentur Digitales Deutschland“ soll die enge und institutionell verankerte Zusammenarbeit mit Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen, der Wirtschaft und anderen repräsentativen Gruppen sein.
Weiter spricht sich die Kommission für Bürgerportale für staatliche Leistungen aus. So soll die einheitliche Behördennummer 115 für das digitale Zeitalter weiterentwickelt werden. Dazu soll ein Bürgerportal eingerichtet werden, das den elektronischen Zugang zu Dienstleistungen aller staatlichen Ebenen bündelt. Sämtliche Dienstleistungen, die der Staat elektronisch anbietet, sollen mit einem Anreiz für die Bürger versehen werden. Denkbar sind etwa schnellere Bearbeitungszeiten oder geringere Bearbeitungsgebühren. Alle staatlichen Dienstleistungen sollen online bezahlbar sein. Digitale Dienstleistungen des Staates sollen des Weiteren auf allen mobilen Geräten nutzbar sein. Ziel muss es sein, darüber hinaus den Katalog der digitalen Dienstleistungen stetig zu erweitern. Dabei ist vor deren Einführung mittels Kosten-Nutzen-Analyse ein tatsächlicher Mehrwert nachzuweisen.
Das Bürgerportal soll auch einem verbesserten und transparenteren Datenmanagement dienen. Im Verhältnis zum Staat haben die Bürger das Recht an ihren Daten. Deshalb will die CDU erreichen, dass jedermann jederzeit einsehen kann, welche Verwaltungsstelle Zugriff auf welche seiner Daten hat. Entsprechend soll der Staat jede Information bei seinen Bürgern und Unternehmen nur einmal abfragen dürfen. Die Daten sollen von den Behörden dezentral gepflegt werden, aber von den Bürgern zentral über das Bürgerportal abgerufen werden können. Der CDU ist es dabei wichtig, dass mehr Transparenz und mehr Effizienz nicht zulasten der Vertraulichkeit personenbezogener Daten gehen. Dafür werden wir die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Die CDU will den transparenten Staat, nicht den gläsernen Bürger.
Zur Identifizierung und Authentifizierung auf dem Bürgerportal soll der neue Personalausweis zu einer elektronischen ID-Karte weiterentwickelt werden. Damit können sich die Bürger lange Wartezeiten bei Behördengängen ersparen und gängige Rechtsgeschäfte bequem online erledigen. Dazu sollen Basisfunktionen ohne komplizierte PIN-Eingaben nutzbar werden. Nach einer ausführlichen Testphase soll die elektronische ID langfristig verpflichtend für alle werden und durch Verwendung von Smart-Phones ohne zusätzliche Hardware (z. B. Lesegerät) zu benutzen sein. Die elektronische Signatur werden wir dazu rechtlich der manuell erstellten Signatur gleichstellen.
Auf allen politischen Ebenen sollen Gesetzgebungsprozesse nur per elektronischer Aktenführung ablaufen. Die CDU will im Bund mit gutem Beispiel vorangehen. Nach dem Vorbild Estlands sollen im Jahr 2016 papierlose Kabinettssitzungen einführt werden. Entsprechend soll der Bund innerhalb seiner Institutionen nach Möglichkeit papierlos kommunizieren.
Die Umstellung von der Papierakte zur E-Akte verläuft schleppend. Als erster Schritt soll die E-Akte deshalb verpflichtend als führende Akte eingeführt werden. In allen staatlichen Behörden soll eine rein elektronische Aktenführung vorhanden sein. Hierzu bedarf es bei der Einführung der E-Akte zusätzlicher Begleitung sowie finanzieller Mittel. Auf diesem Wege kann der Übergang zur E-Akte gelingen. Außerdem können Anreize geschaffen werden, die eine Umstellung attraktiv machen. Denkbar wäre etwa, dass Institutionen dadurch eingesparte Mittel behalten und frei für andere Projekte vergeben dürfen.

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