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Habbel GmbH

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Hitzeschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe

Deutschland erlebt in diesem Sommer eine extreme Hitzewelle. Wir müssen uns darauf einstellen, dass solche Wetterlagen in den kommenden Jahren häufiger auftreten werden. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht mehr, ob wir den Klimawandel verhindern können, sondern wie wir unser Land an die veränderten klimatischen Bedingungen anpassen.

Jetzt wird vielerorts gefordert, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Kitas und öffentliche Gebäude besser gegen Hitze zu schützen – bis hin zur Ausstattung mit Klimaanlagen. Das ist richtig. Aber man muss auch fragen, warum wir damit so spät beginnen.

Die deutsche Klimapolitik hat sich lange Zeit vor allem auf die Vermeidung von CO₂ konzentriert. Technische Kühlung wurde in der ökologischen Debatte häufig zunächst als zusätzliches Energieproblem betrachtet. Das Umweltbundesamt weist selbst auf den Konflikt zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung hin. Diese Betrachtungsweise ist nachvollziehbar, reicht aber nicht mehr aus. Wenn Menschen in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder einer Schule bei Temperaturen von 35 Grad und mehr gefährdet sind, kann die Antwort nicht lauten: Wir dürfen nicht kühlen, weil Kühlung Energie verbraucht.

Natürlich muss technische Kühlung intelligent eingesetzt werden. Sonnenschutz, Verschattung, Begrünung, Dämmung, Dachbegrünung und eine gute Gebäudeplanung müssen dazugehören. Aber dort, wo diese Maßnahmen nicht ausreichen, muss auch eine effiziente Klimatisierung möglich sein. Moderne Anlagen können mit erneuerbarem Strom betrieben werden und sind wesentlich effizienter als frühere Generationen.

„Deshalb brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan Klimaanpassung und Hitzeschutz“

Er muss insbesondere dort ansetzen, wo Menschen besonders gefährdet sind: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas und kommunalen Gebäuden. Auch unsere Städte und Gemeinden müssen bei der Entsiegelung, Begrünung, Verschattung und der Schaffung von Kühlräumen unterstützt werden.

Das Entscheidende ist aber: Die Kommunen dürfen mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden. Sie sind für einen großen Teil der Infrastruktur verantwortlich, haben aber vielfach weder die finanziellen noch die personellen Möglichkeiten, eine solche Mammutaufgabe aus eigener Kraft zu bewältigen. Klimaanpassung ist kein kommunales Luxusprogramm, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Deshalb sollten Klimaschutz und Klimaanpassung im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe verankert werden. Eine solche Verfassungsänderung könnte die Grundlage dafür schaffen, dass Bund und Länder dauerhaft und verlässlich gemeinsam in Klimaschutz und Klimaanpassung investieren können. Entscheidend wäre dabei, dass die Mittel tatsächlich bei den Kommunen ankommen und nicht in neuen komplizierten Förderprogrammen stecken bleiben.
Dabei sollten wir auch über die Prioritäten der Klimapolitik sprechen. Wenn der Staat erhebliche Mittel mobilisieren kann, muss die Frage erlaubt sein, ob eine weitere Förderung des Kaufs von Elektroautos tatsächlich die höchste Priorität besitzt. Der Markt für Elektrofahrzeuge hat sich inzwischen deutlich entwickelt. Viele Menschen entscheiden sich auch ohne staatliche Prämie für ein E-Auto. Beim Hitzeschutz dagegen können sich Kommunen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die notwendigen Investitionen häufig nicht leisten.

Klimaschutz und Klimaanpassung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen beides. Aber wir müssen akzeptieren, dass ein Teil der Klimaveränderungen bereits Realität ist und wir darauf reagieren müssen.

Die nächste Hitzewelle wird kommen. Die Frage ist, ob wir dann wieder darüber diskutieren, was eigentlich notwendig wäre – oder ob wir bis dahin gehandelt haben.
Klimaanpassung ist keine freiwillige Zusatzaufgabe der Kommunen. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Wer diese Aufgabe bestellt, muss sie auch finanzieren (Gerd Landsberg)

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