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ZMI-Newsletter für Kommunalpolitiker vom 4.7.2021

Im Z-M-I, dem Zehn-Minuten-Internet Newsletter berichte ich jeden Sonntag über interessante Links (heute u.a. zur Geschwindigkeitsmessung) aus dem Internet für Bürgermeister, Ratsmitglieder und Kandidaten. 
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ZMI-GASTBEITRAG von Rainer Wendt zur Geschwindigkeitsmessung
Unter dem Titel „Abschnittskontrolle – eine zielführende Geschwindigkeitsmessung“ schreibt Rainer Wendt, Bundesvorsitzender Deutsche Polizeigewerkschaft einen ZMI-GASTBEITRAG.

„Die Sicherheit des Straßenverkehrs zu stärken, auf neue Entwicklungen zu reagieren und innovative Lösungen zu finden, ist für alle Träger der Verkehrssicherheitsarbeit eine stetige Herausforderung. Da die Verkehrsunfallwahrscheinlichkeit durch hohe Geschwindigkeiten überproportional steigt, kommt dabei der Geschwindigkeitsüberwachung eine besondere Bedeutung zu. Die Abschnittskontrolle (umgangssprachlich auch „Section Control“) erweitert die Möglichkeiten um ein System, das die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Straßenabschnitten überprüft. Aus der jeweils ermittelten Durchfahrtzeit errechnet sich die Durchschnittsgeschwindigkeit eines jeden Fahrzeugs. Liegt diese über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wird das Fahrzeug beweissicher erfasst.
Die nachstehenden Funktionsgrafik stellt die Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit von Fahrzeugen dar:

Im Jahr 2014 war es in Deutschland das Land Niedersachsen, dass die Durchführung eines Modellversuchs „Abschnittskontrolle“ anstrebte. Dazu musste eine geeignete Strecke identifiziert werden, die erforderliche Abschnittskontrolltechnik war weiterzuentwickeln und ein Datenschutzkonzept zu erstellen. Im Mai 2019 trat mit dem fortgeschriebenen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz eine Bestimmung in Kraft, die eine spezifische Rechtsgrundlage für die Abschnittskontrolle enthält. Im November 2019 stellte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg fest, dass diese Regelung eine geeignete Rechtsgrundlage darstellt. Aufgrund dieser Entscheidung konnte ein Probebetrieb der Anlage begonnen werden. Im September 2020 bestätigte das Bundeverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg letztinstanzlich. Im Dezember 2020 wurde die Anlage in den Regelbetrieb überführt.
Unter Berücksichtigung der in Niedersachsen gemachten Erfahrungen lassen sich die Vorteile der Geschwindigkeitsmessung mittels Abschnittskontrolle wie folgt beschreiben:

  • Das Streckenmesssystem Abschnittskontrolle wirkt im Gegensatz zu derzeit eingesetzter, punktuell wirkender Geschwindigkeitsüberwachungstechnik auf dem gesamten überwachten Streckenabschnitt, wodurch die Verkehrssicherheit in Gefahrbereichen, zum Beispiel auf Unfallhäufungsstrecken, in Tunnelanlagen oder in Baustellenbereichen, wirksam erhöht werden kann.
  • Zudem wird die Abschnittskontrolle als gerechtere Geschwindigkeitsüberwachungsmethode empfunden, da die Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und nur die durchschnittliche Überschreitung verfolgt wird. Kurzzeitig vorkommende, gelegentlich unbeabsichtigte Geschwindigkeitsüberschreitungen im Abschnittsbereich können ausgeglichen werden.
  • Darüber hinaus führt die allgemeine Akzeptanz der Abschnittskontrolle zu einer stauminimierenden Harmonisierung des Verkehrsflusses, wodurch neben einer Erhöhung der Verkehrssicherheit auch eine Reduzierung von Emissionen (u. a. CO2) erreicht werden kann.
  • Die genannten Vorteile veranlassen den Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes Verkehrssicherheitstechnik e. V. Benno Schrief zu der Feststellung „Die innovative Art der Geschwindigkeitsmessung mittels Abschnittskontrolle wird zukünftig dazu beitragen, dass viele unfallträchtige Strecken, insbesondere auch Autobahnbaustellenabschnitte, nachhaltig entschärft werden!“. Weitere Informationen auch hier.

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Webseite der Woche: https://www.gesetze-im-internet.de
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Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.
Ihr Franz-Reinhard Habbel

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