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NRW hat Soforthilfe 2020 Portal gestartet – 22.000 Anträge schon positiv beschieden – unterschiedliche Vorgehensweise in anderen Ländern

In den Bundesländern sind die Antragsverfahren für die Soforthilfen für Unternehmen, Solo-Selbständige etc. in Sachen Coronakrise angelaufen. Der Grad der Digitalisierung ist unterschiedlich. Den Maßstab in Sachen Schnelligkeit und Digitalisierung setzte die Bezirksregierung Arnsberg, die für das Land NRW das Verfahren in Abstimmung und als Gemeinschaftswerk aller Bezirksregierungen entwickelt hat. 
 

„Rein digitales Verfahren macht Verwaltung schnell“, Hans Josef Vogel, Regierungspräsident Arnsberg

Die Landesregierung NRW hat ein rein digitales, einfaches unbürokratisches Antragsverfahren im Internet auf den Weg gebracht. Die Federführung für die Entwicklung des Projektes – ein Gemeinschaftswerk aller Bezirksregierungen –  hat die Bezirksregierung Arnsberg. Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene elektronische Antragsformulare vom letzten Freitag (27.3.) an online u.a. auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona finden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet. NRW-weit werden 700.000 bis 900.000 Anträge erwartet. Regierungspräsident Hans Josef Vogel teilte per Twitter am Samstagvormittag mit, dass seit Freitag rd. 120.000 Anträge eingegangen sind und rd. 8.000 Antragsteller (22.000 Update Samstag, 13.00 h) schon einen positiven Bescheid erhalten haben. „Rein digitales Verfahren macht Verwaltung schnell“, erklärte Vogel.
In anderen Ländern läuft es nicht so rund. Die Förderbank in Berlin erleidet einen „Corona-Schock“. Der Ansturm von 100.000 Antragstellern lässt den Internetserver der landeseigenen IBB zusammenbrechen, schreibt der Tagesspiegel in seiner Samstagausgabe. Es konnte nur ein Bruchteil der Anträge bearbeitet werden. Mit Hochdruck wird an einer Lösung der technischen Probleme gearbeitet. Auch in Berlin arbeiten „die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Erschöpfung, um alle Anträge bearbeiten zu können. Das verdient Respekt“, heißt es weiter.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Ab nächster Woche wird die Antragstellung online möglich sein. Das Onlineverfahren ermöglicht dann auch eine kürzere Bearbeitungsdauer.
In Hessen setzt man „bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zunächst auf bewährte Mittel zur Entlastung der hessischen Unternehmen“. Hessen wird die Bundessoforthilfen aufstocken. Die Anträge können ab Montag (30.03.) über die Website des Regierungspräsidiums Kassel gestellt werden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses. Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!
In Rheinland-Pfalz kann CORONA-SOFORTHILFE IN KÜRZE BEANTRAGT WERDEN. Anträge stehen ab Montagnachmittag (30.3.) zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen für die „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ des Bundes stehen noch nicht fest. Die Antragsdetails für Rheinland-Pfalz befinden sich noch in der Finalisierung.
Die Antragstellung für die Bundesmittel für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige in Schleswig-Holstein ist ab sofort über die Investitionsbank Schleswig-Holstein möglich.
In Sachsen können  Anträge zu dem Programm „Sachsen hilft sofort“  bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ab sofort gestellt werden.
In Sachsen-Anhalt ist die Antragstellung für Soforthilfen ab dem 30.03. auf der Seite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt möglich.
Im Saarland können Anträge auf Saarland.de in der Rubrik des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr heruntergeladen und anschließend per E-Mail gestellt werden.
Auf der Seite der Thüringer Aufbaubank heißt es lediglich „Bitte reichen Sie die Anträge für die Corona-Soforthilfe nur über die offiziellen Wege ein!“.
In Brandenburg wird die Soforthilfe von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bearbeitet. Die Anträge können seit Mittwoch (25.03.) über die ILB gestellt werden.
 

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